Abgeltungssteuer

Kursgewinne, Zinsen und Dividenden die man aus Geschäften mit Fonds oder Aktien bekommt, sind bis zur Höhe des Sparerfreibetrags nicht zu versteuern. Hier ist es wichtig das der Fondsgesellschaft ein entsprechend hoher Freistellungsauftrag vorliegt.

Gewinne aus Fondsanteile und Aktien die man vor 2009 gekauft hat sind auch weiterhin steuerfrei solange man die Anteile wenigstens 1 Jahr besessen hat. Seit dem 01.01.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer und es müssen 25% Steuern zzgl. Solidaritätszuschalg und Kirchensteuerauf auf Dividenden und Kursgewinne gezahlt werden die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.

Tip: Wer sein Geld alternativ in einen Riester-Fonds (Arbeitnehmer und alle anderen gesetzlich Pflichtversicherten) oder Rürup Fonds-Rente (Selbstständige und Freiberufler) investiert fährt steuerlich günstiger. Denn Riester-Fondssparpläne sind Abgeltungssteuerfrei und im Rahmen von Rürup Fondsverträgen erhält man ebenfalls steuerliche Vergünstigungen.