Rumms – Die BaFin

Wie wir aus gut unterrichteter Quelle gehört haben, hat die BaFin 2 weitere Unternehmen bezüglich einer Offenlegung von Ankaufsunterlagen und einer möglichen Geschäftstätigkeit im Bereich des LV-Ankaufes angeschrieben, dies alleine auf die Kenntnisnahme eines „Flyers“ hin der im Internet veröffentlicht wurde.

„Nachtigall, ich hör die trapsen“. Wir bleiben dran und sind gespannt, was dabei herauskommt. Eine Nachfrage bei der BaFin ergab natürlich nur nachfolgenden Kommentar: „Zu laufenden Ermittlungen nehmen wir keine Stellung“.