Stephan Keck

Stefan Keck ist ein umtriebiger Mensch, wenn man dem Internet glauben kann. Untersagung der BaFin, Ärger mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht, Anzeige für 30.000 Euro, die er angeblich nicht geschaltet hat (Bericht der taz) und und und. Natürlich gilt bei der Anzeigenschaltung auch die „Unschuldsvermutung“, auch wenn es uns wirklich schwer fällt.
Jetzt hat Herr Keck einen weiteren Prozess vor dem OLG Dresden verloren, schauen wir mal, ob er dem Prozessgegner und dem Gericht auch die entstandenen Kosten ersetzt. Vielleicht hat aber ja auch gar nicht „er“ geklagt, sondern ein Dritter unter Verwendung seines Namens. Wäre ja immerhin auch möglich, bei soviel Pech. Schauen wir mal, wie das mit der „Anzeige“ weitergeht und ob er die Kosten des OLG Dresden auch begleicht wie für einen Ehrenmann üblich. Ein Ehremann sind Sie doch Herr Keck, oder?